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   VGH Bayern, 28.08.2008 - 11 B 07.30193   

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VGH Bayern, 28.08.2008 - 11 B 07.30193 (https://dejure.org/2008,74035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2008 - 11 B 07.30193 (https://dejure.org/2008,74035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2008 - 11 B 07.30193 (https://dejure.org/2008,74035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fünfjähriges, außerhalb der Russischen Föderation geborenes tschetschenisches Kind;keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer nach § 60 Abs. 1 AufenthG relevanten Gefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 B 02.31598

    allein stehende Tschetschenin mit Kleinkind; Zumutbarkeit eines vorübergehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2008 - 11 B 07.30193
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Tschetschenen, die sich nicht in antirussischem Sinn engagiert haben und in deren Person auch sonst keine "gefahrerhöhenden" Umstände vorliegen, selbst bei Anwendung des herabgestuften Prognosemaßstabs jedenfalls außerhalb Tschetscheniens vor Verfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG hinreichend sicher sind (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2005 Az. 11 B 02.31597; BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 B 02.31598; BayVGH vom 24.10.2007 Az. 11 B 03.30707).

    Es wäre ihm vor diesem Hintergrund voraussichtlich ebenso möglich gewesen, die bis zum Erhalt einer Registrierung ggf. verstreichende, überschaubare Zeit ohne Beeinträchtigung von nach § 60 Abs. 1 AufenthG geschützten Rechtsgütern zu überstehen, wie das z.B. bei einer von ihrem Ehemann verlassenen tschetschenischen Mutter eines Kleinkindes dann zu erwarten ist, wenn sie im Verband ihrer elterlichen Familie in die Russische Föderation zurückkehrt (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung BayVGH vom 19.6.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2008 - 11 B 07.30193
    Da der anzustellenden Prognose eine möglichst realitätsnahe Situation zugrunde gelegt werden muss (BVerwG vom 21.9.1999 BVerwGE 109, 305/308; BVerwG vom 27.7.2000 DVBl 2001, 211/212), wäre im Rahmen einer Hauptsacheentscheidung davon auszugehen gewesen, dass sich der Beigeladene angesichts seines Alters nur gemeinsam mit seinen Eltern, mit denen er im Bundesgebiet als Familie zusammenlebt, in die Russische Föderation begeben hätte.
  • BVerwG, 27.07.2000 - 9 C 9.00

    Afghanistan; Abschiebungshindernis; Abschiebung einzelner Familienmitglieder;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2008 - 11 B 07.30193
    Da der anzustellenden Prognose eine möglichst realitätsnahe Situation zugrunde gelegt werden muss (BVerwG vom 21.9.1999 BVerwGE 109, 305/308; BVerwG vom 27.7.2000 DVBl 2001, 211/212), wäre im Rahmen einer Hauptsacheentscheidung davon auszugehen gewesen, dass sich der Beigeladene angesichts seines Alters nur gemeinsam mit seinen Eltern, mit denen er im Bundesgebiet als Familie zusammenlebt, in die Russische Föderation begeben hätte.
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 11 B 02.31597

    inländische Fluchtalternative für politisch unverdächtige, gesunde und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2008 - 11 B 07.30193
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Tschetschenen, die sich nicht in antirussischem Sinn engagiert haben und in deren Person auch sonst keine "gefahrerhöhenden" Umstände vorliegen, selbst bei Anwendung des herabgestuften Prognosemaßstabs jedenfalls außerhalb Tschetscheniens vor Verfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG hinreichend sicher sind (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2005 Az. 11 B 02.31597; BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 B 02.31598; BayVGH vom 24.10.2007 Az. 11 B 03.30707).
  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 11 B 03.30707

    Tschetschenin aus Tschetschenien; Keine Rückkehrgefährdung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2008 - 11 B 07.30193
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Tschetschenen, die sich nicht in antirussischem Sinn engagiert haben und in deren Person auch sonst keine "gefahrerhöhenden" Umstände vorliegen, selbst bei Anwendung des herabgestuften Prognosemaßstabs jedenfalls außerhalb Tschetscheniens vor Verfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG hinreichend sicher sind (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2005 Az. 11 B 02.31597; BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 B 02.31598; BayVGH vom 24.10.2007 Az. 11 B 03.30707).
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